Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Aktionspiloten

Anbieter: busical AI GmbH, Fraunhoferstraße 8/2, 88239 Wangen im Allgäu, Amtsgericht Ulm HRB 728053, vertreten durch den Geschäftsführer Kai Stückmann (nachfolgend „busical“)

Fassung: 2.0
Stand: Oktober 2026

Teil A: Allgemeines

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Software „Aktionspilot“ (aktionspilot.com), die busical als Cloud-Anwendung (Software as a Service) bereitstellt. Sie gelten für den kostenlosen Tarif, die Pro-Testphase und die kostenpflichtigen Tarife.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Anwender“; busical und der Anwender gemeinsam die „Parteien“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Bei der Registrierung bestätigt der Anwender, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Anwenders werden nur Vertragsbestandteil, wenn busical ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das gilt auch, wenn busical in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Für andere Leistungen von busical, insbesondere Beratung, Projekte und individuell vereinbarte Software, gelten diese AGB nicht. Dafür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der busical AI GmbH für Beratung und Projekte oder der jeweilige Einzelvertrag.

§ 2 Begriffe

In diesen AGB bedeuten:

  1. Aktionspilot oder Anwendung: die unter aktionspilot.com bereitgestellte Software einschließlich der Gästeseite, des Radars und der Schnittstellen zu Drittsystemen.
  2. Hotelverwaltungssystem: das vom Anwender eingesetzte System zur Verwaltung seines Beherbergungsbetriebs, das der Aktionspilot über eine Schnittstelle anbindet. Welche Systeme unterstützt werden, nennt die Leistungsbeschreibung.
  3. Buchungsmaschine: das System, über das Gäste beim Anwender buchen. Es wird nicht von busical betrieben.
  4. Gästeseite: die vom Aktionspiloten erzeugte Darstellung von Angeboten, die der Anwender in seine Website einbettet oder verlinkt.
  5. Kategorie: eine Zimmer- oder Unterkunftskategorie des Hotelverwaltungssystems. Aktive Kategorie: eine Kategorie, die der Anwender im Aktionspiloten aktiviert hat.
  6. Restriktionen: Buchungsbeschränkungen im Hotelverwaltungssystem, insbesondere Mindest- und Höchstaufenthalt sowie An- und Abreisebeschränkungen.
  7. Radar: die Funktion, mit der Gäste einen Wunschzeitraum hinterlegen und bei passenden Angeboten benachrichtigt werden.
  8. Leistungsbeschreibung und Preisliste: die Beschreibung der Tarife und ihrer Funktionen und die Preise, jeweils unter aktionspilot.com in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
  9. Laufzeit: der Abrechnungszeitraum eines kostenpflichtigen Tarifs (ein Monat oder ein Jahr).
  10. Pro-Testphase: der zeitlich begrenzte, kostenlose Zugang zum Funktionsumfang des Tarifs Pro nach § 6 Abs. 3.
  11. Benutzer: eine natürliche Person, die der Anwender in seinem Zugang anlegt und die die Anwendung für ihn bedient.
  12. Textform: die Form nach § 126b BGB; eine E-Mail genügt.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Registrierung. Der Anwender registriert sich unter aktionspilot.com mit den dort abgefragten Angaben und bestätigt seine E-Mail-Adresse über den zugesandten Link. Mit der Bestätigung kommt ein Vertrag über die Nutzung des kostenlosen Tarifs zustande. Nicht bestätigte Registrierungen werden nach angemessener Zeit gelöscht; busical kann daran erinnern.

(2) Kostenpflichtige Tarife. Ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif kommt zustande, wenn der Anwender in der Anwendung einen Tarif und eine Zahlweise wählt, die Bestellung abschließt und die Zahlung über den Zahlungsdienstleister von busical autorisiert. busical bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Einer Unterzeichnung bedarf es nicht.

(3) Angebot zu Sonderkonditionen. Hat busical dem Anwender Sonderkonditionen nach § 19 angeboten, kommt der Vertrag zu diesen Konditionen zustande, wenn der Anwender die Bestellung bis zu dem im Angebot genannten Datum abschließt.

(4) Benutzer. Der Anwender kann weitere Benutzer in seinem Zugang anlegen, soweit sein Tarif es vorsieht. Die Benutzer handeln für den Anwender; Vertragspartner von busical ist allein der Anwender.

(5) busical kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anwender kein Unternehmer ist oder gegen § 16 verstoßen würde.

§ 4 Vertragsbestandteile und Rangfolge

(1) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge:

  1. ein Angebot zu Sonderkonditionen, soweit busical ein solches gemacht hat (§ 19),
  2. die Bestellung in der Anwendung mit dem gewählten Tarif und der Zahlweise,
  3. diese AGB,
  4. der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 29),
  5. die Leistungsbeschreibung und die Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.

(2) Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor.

Teil B: Leistung

§ 5 Leistungsgegenstand

(1) busical stellt dem Anwender den Aktionspiloten für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit. Übergabepunkt ist die Schnittstelle des Rechenzentrums, in dem busical die Anwendung betreibt, zum Internet. Eine Überlassung der Software oder eine Installation beim Anwender erfolgt nicht.

(2) Der Aktionspilot umfasst, abhängig vom Tarif, insbesondere folgende Funktionen:

  1. Angebote: Erstellung und Darstellung zeitlich begrenzter Angebote (insbesondere Last-Minute-Angebote) aus den Daten des Hotelverwaltungssystems auf der Gästeseite, mit Verweis in die Buchungsmaschine des Anwenders;
  2. Preis- und Restriktionspflege: Schreiben von Preisen und Restriktionen in das Hotelverwaltungssystem über dessen Schnittstelle auf Anweisung des Anwenders (Preiskalender, Vorlagen, Saisonplan);
  3. Regeln: vom Anwender eingerichtete Regeln, die bei bestimmten Bedingungen Restriktionen lockern oder Preise ändern, wahlweise als Vorschlag zur Bestätigung oder automatisch (§ 10);
  4. Radar: Entgegennahme von Wunschzeiträumen und Benachrichtigung der Gäste bei passenden Angeboten (§ 11);
  5. Auswertungen: Statistiken zur Gästeseite und, abhängig vom Tarif, Auswertungen aus dem Hotelverwaltungssystem.

(3) Den Funktionsumfang je Tarif, die unterstützten Hotelverwaltungssysteme und Buchungsmaschinen sowie Grenzen (etwa die Zahl aktiver Kategorien oder Benutzer) beschreibt die Leistungsbeschreibung. Sie ist Beschreibung der Leistung, keine Garantie im Sinne des § 443 BGB.

(4) Die Werkzeuge zur Pflege von Preisen, Vorlagen, Saisonplan und Regeln stehen für die aktiven Kategorien zur Verfügung. Ob für eine aktive Kategorie Angebote auf der Gästeseite erscheinen, bestimmt der Anwender gesondert; das hat auf den Preis keinen Einfluss. Auswertungen aus dem Hotelverwaltungssystem können sich auf den gesamten Betrieb beziehen.

(5) Der Aktionspilot erfordert eine Anbindung an ein unterstütztes Hotelverwaltungssystem. Ohne gültige Anbindung stehen die Funktionen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 5 nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

§ 6 Tarife, Pro-Testphase, kostenloser Tarif

(1) busical bietet einen kostenlosen Tarif und kostenpflichtige Tarife an. Welche Tarife es gibt und was sie umfassen, steht in der Leistungsbeschreibung; die Preise stehen in der Preisliste.

(2) Kostenloser Tarif. Der kostenlose Tarif ist in seinem Funktionsumfang begrenzt. busical kann seinen Umfang mit einer Ankündigung von vier Wochen in Textform ändern oder ihn einstellen. Ein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung des kostenlosen Tarifs besteht nicht.

(3) Pro-Testphase. Mit der Registrierung beginnt eine Pro-Testphase, in der der Anwender den Funktionsumfang des Tarifs Pro ohne Entgelt nutzen kann. Ihre Dauer zeigt busical bei der Registrierung an; sie kann durch einen Gutscheincode oder ein Partnerangebot verlängert sein und wird in der Anwendung angezeigt. Die Pro-Testphase endet automatisch mit Ablauf ihrer Dauer oder mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht durch die Pro-Testphase nicht; nach ihrem Ende gilt der kostenlose Tarif. Die Angabe von Zahlungsdaten ist für die Pro-Testphase nicht erforderlich. Je Anwender wird eine Pro-Testphase gewährt; busical kann im Einzelfall eine weitere gewähren.

(4) Tarifwechsel. Der Anwender kann in der Anwendung zwischen den Tarifen und Zahlweisen wechseln. Ein Wechsel in einen höheren Tarif oder von monatlicher zu jährlicher Zahlweise wird sofort wirksam; busical berechnet den Mehrbetrag anteilig für die restliche Laufzeit und zeigt ihn vor dem Wechsel an. Beim Wechsel zur jährlichen Zahlweise beginnt mit dem Wechsel eine neue Laufzeit von einem Jahr. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder von jährlicher zu monatlicher Zahlweise wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam; eine anteilige Erstattung erfolgt nicht. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif setzt voraus, dass die Nutzung des Anwenders dessen Grenzen nicht überschreitet; die Anwendung weist sonst darauf hin.

§ 7 Weiterentwicklung

(1) busical entwickelt den Aktionspiloten laufend weiter. busical kann Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, sofern der Funktionsumfang des gebuchten Tarifs im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Anwender zumutbar ist.

(2) Über wesentliche Änderungen informiert busical in der Anwendung (Neuigkeiten) oder in Textform. Entfällt eine wesentliche Funktion eines kostenpflichtigen Tarifs ersatzlos, kann der Anwender den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; busical weist in der Mitteilung darauf hin.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung, Updates

(1) busical betreibt den Aktionspiloten mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; ein Service Level Agreement wird nicht vereinbart. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht erreichbar.

(2) busical spielt Updates im laufenden Betrieb ein. Vor einem Update kündigt die Anwendung die Wartung den angemeldeten Benutzern an und bittet, offene Eingaben zu speichern. Während eines Updates ist die Anwendung einschließlich der Gästeseite in der Regel für weniger als eine Minute nicht erreichbar. Laufende Übertragungen in das Hotelverwaltungssystem werden vor dem Update beendet oder danach fortgesetzt. Größere Wartungsarbeiten kündigt busical nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden vorher in der Anwendung oder in Textform an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung.

(3) Von jeder Einstandspflicht ausgenommen sind Zeiten, in denen die Anwendung aus Gründen nicht oder nur eingeschränkt verfügbar ist, die außerhalb des Einflussbereichs von busical liegen, insbesondere:

  1. Störungen des Internets oder der Telekommunikationsinfrastruktur außerhalb des Übergabepunkts;
  2. Ausfälle, Drosselungen, Änderungen oder Abschaltungen der Schnittstellen von Drittsystemen (§ 9);
  3. Störungen oder Fehlkonfigurationen der Systeme des Anwenders oder seiner Dienstleister, einschließlich seiner Website;
  4. angekündigte Wartungen nach Absatz 2;
  5. Angriffe Dritter auf die Infrastruktur, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden konnten;
  6. höhere Gewalt (§ 31).

(4) busical überwacht die Verfügbarkeit laufend, informiert den Anwender über wesentliche Störungen in angemessener Weise und wirkt im Rahmen des Zumutbaren auf die Behebung von Störungen bei Dritten hin.

§ 9 Abhängigkeit von Drittsystemen

(1) Der Aktionspilot liest Daten aus dem Hotelverwaltungssystem des Anwenders und schreibt Preise und Restriktionen dorthin. Er verweist Gäste in die Buchungsmaschine des Anwenders und wickelt Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister ab. Diese Systeme betreibt nicht busical. Die Vertragsbeziehung zu ihren Anbietern besteht allein zwischen dem Anwender und dem jeweiligen Anbieter; busical ist nicht Partei dieser Verträge und nicht deren Erfüllungsgehilfe.

(2) busical schuldet die vertragsgemäße Nutzung der Schnittstellen dieser Systeme in der Form, in der ihre Anbieter sie bereitstellen. Für Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von einem Drittsystem gelieferten Daten sowie dafür, ob und wann ein Drittsystem übermittelte Werte übernimmt, verarbeitet oder an Vertriebskanäle weitergibt, steht busical nicht ein.

(3) Ändert der Anbieter eines Drittsystems seine Schnittstelle, Preise oder Bedingungen oder stellt er sie ein, wird busical in angemessener Zeit versuchen, die Anbindung anzupassen. Ist das mit vertretbarem Aufwand nicht möglich, kann busical die betroffene Funktion mit einer Ankündigung von vier Wochen einstellen; § 7 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.

(4) Die Daten, die der Aktionspilot aus dem Hotelverwaltungssystem liest, sind in der Anwendung so aktuell wie der letzte Abruf oder die letzte Mitteilung des Hotelverwaltungssystems. Verfügbarkeiten und Preise auf der Gästeseite können deshalb vom aktuellen Stand im Hotelverwaltungssystem abweichen. Verbindlich für eine Buchung ist allein die Buchungsmaschine des Anwenders.

§ 10 Änderungen im Hotelverwaltungssystem auf Anweisung des Anwenders

(1) Preise und Restriktionen schreibt der Aktionspilot ausschließlich auf Grundlage dessen, was der Anwender in der Anwendung festlegt: durch einen Auftrag im Preiskalender, durch Anwenden einer Vorlage oder eines Saisonplans, durch Übertragen von Änderungen oder durch eine Regel, die der Anwender angelegt und aktiviert hat. Der Anwender bestimmt Raten, Kategorien, Zeiträume, Beträge und Restriktionen. busical trifft keine eigenen Preisentscheidungen.

(2) Vor jeder Übertragung zeigt die Anwendung dem Anwender, was geschrieben werden soll. Nach der Übertragung liest der Aktionspilot die Werte aus dem Hotelverwaltungssystem zurück, vergleicht sie mit dem Auftrag, protokolliert das Ergebnis in der Historie und weist auf Abweichungen hin. Der Anwender kann eine Übertragung über die Historie rückgängig machen, soweit das Hotelverwaltungssystem dies zulässt.

(3) Regeln, die Restriktionen lockern oder Preise ändern, kann der Anwender so einstellen, dass sie nur Vorschläge erzeugen, die er einzeln bestätigt, oder dass sie automatisch übertragen. Wählt der Anwender die automatische Übertragung, handelt die Anwendung in dem von ihm festgelegten Rahmen (Regelart, Raten, Kategorien, Zeiträume, Grenzen) ohne weitere Rückfrage. Der Anwender prüft die Wirkung aktiver Regeln regelmäßig, insbesondere nach Änderungen an Raten, Kategorien oder Grundpreisen im Hotelverwaltungssystem.

(4) Der Anwender kontrolliert übertragene Preise und Restriktionen in angemessenen Abständen im Hotelverwaltungssystem und in seiner Buchungsmaschine, insbesondere nach größeren Übertragungen (Saisonplan, Vorlagen über mehrere Wochen) und vor Zeiträumen mit hoher Nachfrage. Hinweise der Anwendung auf Abweichungen, Fehler der Schnittstelle oder einen ungültigen Zugang zum Hotelverwaltungssystem beachtet er unverzüglich.

(5) Wie das Hotelverwaltungssystem geschriebene Werte auslegt, insbesondere wie es Restriktionen anwendet, ob es Werte an Buchungsmaschinen und Vertriebskanäle weitergibt und welche Rate es einem Gast anbietet, bestimmt der Anbieter des Hotelverwaltungssystems. busical beschreibt das ihm bekannte Verhalten in der Hilfe der Anwendung; eine Gewähr dafür übernimmt busical nicht.

(6) Für Schäden, die auf fehlerhaft übertragenen Preisen oder Restriktionen beruhen, haftet busical nach § 27. Bei der Bemessung eines Schadens ist zu berücksichtigen, ob der Anwender die Vorschau geprüft, die Hinweise der Anwendung beachtet und die Kontrollen nach Absatz 3 und 4 durchgeführt hat (§ 254 BGB).

§ 11 Radar

(1) Über das Radar kann ein Gast auf der Gästeseite einen Wunschzeitraum und seine E-Mail-Adresse hinterlegen. Entsteht ein passendes Angebot, sendet der Aktionspilot dem Gast eine E-Mail mit dem Angebot. Die E-Mail geht im Namen und im Auftrag des Anwenders hinaus und trägt dessen Namen und Anschrift.

(2) Der Anwender ist für die Radar-E-Mails Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts und Absender im Sinne des Wettbewerbsrechts. Er stellt sicher, dass seine Pflichtangaben (Firma, Anschrift, Vertretung) im Rechnungsprofil der Anwendung vollständig und richtig sind, und dass seine Datenschutzerklärung die Verarbeitung der Gästedaten durch busical in seinem Auftrag beschreibt. Ohne vollständige Pflichtangaben und ohne Zustimmung zum Vertrag zur Auftragsverarbeitung in der dafür erforderlichen Fassung versendet das Radar keine E-Mails.

(3) Die Anwendung holt beim Gast die Einwilligung in die Benachrichtigung ein und dokumentiert sie. Der Anwender ändert die dafür vorgesehenen Texte und Abläufe nicht so, dass die Einwilligung entfällt oder unklar wird.

(4) Der Anwender kann Wunschzeiträume in der Anwendung einsehen und löschen. Verlangt ein Gast Auskunft oder Löschung, leitet busical das Verlangen an den Anwender weiter (§ 7 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung); die Anwendung stellt ihm die nötigen Funktionen bereit.

§ 12 Nutzungsrechte, Daten des Anwenders

(1) busical räumt dem Anwender für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Aktionspiloten für seinen eigenen Beherbergungsbetrieb bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Nutzung für Dritte, insbesondere eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an andere Betriebe, ist ohne Vereinbarung mit busical nicht gestattet. Betreibt der Anwender mehrere Betriebe, benötigt jeder Betrieb einen eigenen Zugang, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.

(2) Die Gästeseite darf der Anwender in seine eigene Website einbetten und von dort verlinken. Das dafür bereitgestellte Skript und die Darstellung dürfen nur in der von busical bereitgestellten Form verwendet werden.

(3) Alle Daten, die der Anwender in die Anwendung einbringt oder die der Aktionspilot für ihn aus dem Hotelverwaltungssystem liest (nachfolgend „Anwenderdaten“), bleiben seine Daten. Der Anwender räumt busical das Recht ein, die Anwenderdaten für die Dauer des Vertrags zum Zweck der Leistungserbringung einschließlich der Datensicherung zu verarbeiten, zu speichern und zu vervielfältigen. Bilder, Texte und Marken, die der Anwender für die Gästeseite hochlädt, darf busical auf der Gästeseite und in Radar-E-Mails des Anwenders darstellen.

(4) busical darf Nutzungsdaten der Anwendung ohne Personenbezug und ohne Rückschluss auf den einzelnen Anwender auswerten, um den Aktionspiloten zu betreiben, abzusichern und weiterzuentwickeln.

(5) Der Anwender gewährleistet, dass die Anwenderdaten, insbesondere Bilder und Texte für die Gästeseite, frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und dass ihre Verarbeitung durch busical nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt.

§ 13 Datensicherung und Export

(1) busical sichert die Daten der Anwendung regelmäßig nach dem Stand der Technik und hält ein Verfahren zur Wiederherstellung vor.

(2) Der Anwender kann seine Anwenderdaten jederzeit in der Anwendung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren. Er bleibt verpflichtet, geschäftskritische Daten, insbesondere seine Preise und Restriktionen im Hotelverwaltungssystem, in eigener Verantwortung zusätzlich zu sichern.

(3) Die Daten im Hotelverwaltungssystem sichert busical nicht. Vor größeren Übertragungen (Saisonplan, Vorlagen über mehrere Wochen) empfiehlt busical, den bisherigen Stand mit den Mitteln des Hotelverwaltungssystems oder über die Historie der Anwendung festzuhalten.

Teil C: Pflichten des Anwenders

§ 14 Mitwirkung und Konfiguration

(1) Zugang zum Hotelverwaltungssystem. Der Anwender stellt busical den Zugang zur Schnittstelle seines Hotelverwaltungssystems bereit (insbesondere einen Schlüssel für die Programmierschnittstelle, „API-Key“), hält ihn gültig und ersetzt ihn, wenn er abläuft oder gesperrt wird. Er ist berechtigt, diesen Zugang busical zu überlassen, und stellt sicher, dass die Nutzung durch den Aktionspiloten mit den Bedingungen des Anbieters des Hotelverwaltungssystems vereinbar ist. busical bewahrt den Schlüssel verschlüsselt auf und verwendet ihn ausschließlich für die Leistungen nach diesem Vertrag.

(2) Stammdaten. Der Anwender pflegt die Kategorien, deren Zimmerzahl, die Raten und die Grundpreise im Hotelverwaltungssystem zutreffend und aktuell. Sie sind Grundlage der Angebote, der Übertragungen und der Berechnung nach § 17.

(3) Konfiguration. Der Anwender konfiguriert den Aktionspiloten für seinen Betrieb, insbesondere die aktiven Kategorien, die Raten für Angebote und Übertragungen, die Darstellung der Gästeseite, die Vorlagen und die Regeln. Er prüft nach der Einrichtung und nach jeder wesentlichen Änderung, ob die Angebote auf der Gästeseite, die Verweise in die Buchungsmaschine und die übertragenen Werte seinen Absichten entsprechen.

(4) Kontaktdaten. Der Anwender hält seine E-Mail-Adresse, sein Rechnungsprofil und seine Pflichtangaben in der Anwendung aktuell. Mitteilungen nach diesem Vertrag sendet busical an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse; sie gelten als zugegangen, wenn sie dort unter gewöhnlichen Umständen abrufbar sind.

(5) Zugangsdaten und Benutzer. Der Anwender hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und informiert busical unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Er ist für die Handlungen der Benutzer verantwortlich, die er in seinem Zugang anlegt, und entfernt Benutzer, die nicht mehr für ihn tätig sind.

(6) Hinweise der Anwendung. Der Anwender beachtet Warnungen und Hinweise der Anwendung, insbesondere zu einem ungültigen Zugang zum Hotelverwaltungssystem, zu fehlgeschlagenen oder abweichenden Übertragungen, zu fehlenden Pflichtangaben und zu Zahlungen.

§ 15 Website, Buchungsmaschine, Pflichten gegenüber Gästen

(1) Die Website des Anwenders, ihre Inhalte, ihre Einbettung der Gästeseite und die Buchungsmaschine liegen in der Verantwortung des Anwenders. Er stellt sicher, dass seine Website die Gästeseite technisch korrekt einbindet und dass die Verweise in die Buchungsmaschine zu dem beworbenen Angebot führen.

(2) Für die rechtlichen Anforderungen an Preisangaben, Angebote und Buchungen gegenüber Gästen ist der Anwender verantwortlich, insbesondere für die Angabe von Gesamtpreisen, Steuern, Abgaben, Zuschlägen und Zusatzleistungen, für Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website und für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts, auch bei Streichpreisen und Preisvergleichen. Die Gästeseite zeigt die Preise und Verfügbarkeiten, die das Hotelverwaltungssystem liefert, in der vom Anwender gewählten Darstellung. Der Anwender prüft, ob die Darstellung in seinem Land und für seine Vertriebswege den Anforderungen genügt, und nutzt die Einstellungen der Anwendung entsprechend.

(3) Der Anwender nimmt die Gästeseite und das Radar in seine Datenschutzerklärung auf. busical stellt dafür eine Beschreibung der Verarbeitung bereit.

(4) Verträge mit Gästen kommen ausschließlich zwischen dem Anwender und dem Gast zustande. busical wird nicht Partei dieser Verträge und übernimmt keine Pflichten gegenüber Gästen.

§ 16 Zulässige Nutzung, Sperre

(1) Der Anwender nutzt den Aktionspiloten nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck und im Rahmen der Gesetze. Ihm ist insbesondere untersagt:

  1. die Anwendung oder ihre Schnittstellen automatisiert in einer Weise anzusprechen, die ihre Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit gefährdet, oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen;
  2. Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter oder Gesetze verletzen;
  3. das Radar oder die Gästeseite für Werbung zu nutzen, für die keine Einwilligung des Empfängers vorliegt, oder für Angebote, die nicht den eigenen Betrieb betreffen;
  4. die Anwendung zu dekompilieren, nachzubauen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt;
  5. Zugangsdaten oder Schlüssel Dritter ohne deren Berechtigung zu hinterlegen.

(2) Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Absatz 1, bei einer Gefährdung der Anwendung oder anderer Anwender oder bei begründetem Verdacht auf Missbrauch kann busical den Zugang oder einzelne Funktionen vorübergehend sperren. busical informiert den Anwender unverzüglich über die Sperre und ihren Grund und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt von einer berechtigten Sperre unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 24) bleibt unberührt.

Teil D: Preise und Zahlung

§ 17 Preise und Berechnungsgrundlage

(1) Es gelten die Preise der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit nicht § 19 (Sonderkonditionen) oder § 22 (Preisänderungen) etwas anderes bestimmen. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Weist der Anwender eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach, rechnet busical nach den dafür geltenden Vorschriften ab.

(2) Der Preis richtet sich nach dem gewählten Tarif, der Zahlweise und der Zahl der Zimmer in den aktiven Kategorien. Maßgeblich ist die Zimmerzahl, die das Hotelverwaltungssystem für diese Kategorien meldet. Die Anwendung zeigt die berechnete Zimmerzahl und den sich daraus ergebenden Preis vor der Bestellung und jederzeit unter Einstellungen, Abrechnung an.

(3) Die Preise sind gestaffelt: Ein Mindestpreis deckt die ersten Zimmer ab; für jedes weitere Zimmer gilt der Satz der Stufe, in die es fällt. Die Preisliste weist Mindestpreis, abgedeckte Zimmer und Stufen je Tarif aus.

(4) Bei jährlicher Zahlweise beträgt der Preis das Zehnfache des Monatspreises.

(5) Die Preisliste kann für neue Verträge jederzeit geändert werden. Für bestehende Verträge gilt § 22.

§ 18 Änderung der Zimmerzahl während der Laufzeit

(1) Aktiviert der Anwender weitere Kategorien oder meldet das Hotelverwaltungssystem zusätzliche Zimmer in aktiven Kategorien, erhöht sich der Preis entsprechend. Die Anwendung nennt vor dem Aktivieren einer Kategorie den Mehrbetrag.

(2) Bei jährlicher Zahlweise berechnet busical den Mehrbetrag für die verbleibende Laufzeit anteilig mit einer gesonderten Rechnung.

(3) Bei monatlicher Zahlweise gilt Absatz 2, wenn der Anwender selbst eine Kategorie aktiviert und der anteilige Mehrbetrag mindestens 5,00 Euro netto beträgt. In allen anderen Fällen, insbesondere bei zusätzlichen Zimmern aus dem automatischen Abgleich mit dem Hotelverwaltungssystem, gilt der neue Preis ab der nächsten Laufzeit.

(4) Deaktiviert der Anwender Kategorien oder sinkt die Zimmerzahl, gilt der niedrigere Preis ab der nächsten Laufzeit. Eine anteilige Erstattung für die laufende Laufzeit erfolgt nicht.

(5) Gilt ein Individualpreis (§ 19 Abs. 3), berechnet busical mindestens die vereinbarte Zimmerzahl, auch wenn weniger Zimmer aktiv sind. Für Zimmer über der vereinbarten Zahl gelten die Absätze 1 bis 3 mit dem vereinbarten Satz.

§ 19 Sonderkonditionen und Gutscheincodes

(1) Aktionsnachlass. busical kann für die erste Laufzeit einen prozentualen Nachlass auf die Preisliste gewähren, auch über einen Gutscheincode. Er gilt bei monatlicher Zahlweise für den ersten Monat, bei jährlicher für das erste Jahr. Ab der zweiten Laufzeit gilt der reguläre Preis.

(2) Dauernachlass. Aufgrund individueller Vereinbarung kann busical einen prozentualen Nachlass für die gesamte Vertragslaufzeit gewähren. Er bezieht sich auf den jeweils gültigen Preis der Preisliste; Änderungen der Preisliste nach § 22 wirken auch auf den ermäßigten Preis. Ein Dauernachlass kann befristet oder an eine Bedingung geknüpft sein; das Angebot nennt dies.

(3) Individualpreis. Aufgrund individueller Vereinbarung kann ein Preis je Zimmer und Monat mit einer vereinbarten Zimmerzahl gelten. Der Anwender zahlt mindestens den vereinbarten Satz für die vereinbarte Zimmerzahl; jedes weitere Zimmer wird zum vereinbarten Satz berechnet. § 17 Abs. 4 gilt entsprechend. Änderungen der Preisliste berühren einen Individualpreis nicht; er kann nur durch Vereinbarung der Parteien geändert werden.

(4) Je Vertrag gilt höchstens ein Nachlass nach Absatz 1 oder 2. Ein Dauernachlass und ein Individualpreis schließen sich aus.

(5) Ein Angebot zu Sonderkonditionen gilt für Vertragsschlüsse bis zu dem im Angebot genannten Datum. Ein bis dahin geschlossener Vertrag behält die Sonderkondition nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3.

(6) Gutscheincodes und Partnerangebote. Ein Gutscheincode kann einen Aktionsnachlass, eine längere Pro-Testphase oder beides gewähren; was er gewährt, zeigt die Anwendung bei der Einlösung. Je Anwender kann nur ein Gutscheincode eingelöst werden, bei der Registrierung oder bis zur ersten Bestellung. Gutscheincodes sind nicht übertragbar, nicht mit einer Sonderkondition nach Absatz 2 oder 3 kombinierbar und nicht in Geld auszahlbar. Sie gelten bis zu dem beim Code genannten Datum und, soweit angegeben, für eine begrenzte Zahl von Einlösungen. Kommt der Anwender über den Link eines Partners von busical, kann die Pro-Testphase länger sein; die Anwendung zeigt die Dauer an. Gewähren Code und Partnerangebot verschiedene Dauern, gilt die längere.

§ 20 Zahlung, Rechnungen, SEPA-Lastschrift

(1) Die Vergütung ist zu Beginn jeder Laufzeit im Voraus fällig. busical zieht sie über ihren Zahlungsdienstleister per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte ein; der Anwender erteilt dafür bei der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat oder eine Zahlungsermächtigung für die Karte. Andere Zahlungsarten bietet busical nicht an, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Rechnungen und Gutschriften stellt busical elektronisch aus und übermittelt sie per E-Mail an die Rechnungsadresse des Anwenders; sie stehen zudem in der Anwendung bereit. Der Anwender stimmt der elektronischen Rechnung zu. Korrekturen erfolgen durch Gutschrift auf die betroffene Rechnung und, soweit nötig, eine neue Rechnung.

(3) Die Frist für die Vorabankündigung einer SEPA-Lastschrift (Pre-Notification) wird auf einen Kalendertag verkürzt. Die Ankündigung erfolgt mit der Bestellbestätigung für die erste Zahlung und für gleichbleibende Folgezahlungen, bei jährlicher Zahlweise zusätzlich mit der Erinnerung nach § 23 Abs. 3, bei geänderten Beträgen mit der Rechnung. Die Ankündigung nennt Betrag, Fälligkeit und Mandatsreferenz.

(4) Der Anwender trägt die Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung, die er zu vertreten hat, insbesondere bei fehlender Deckung, falschen Kontodaten oder unberechtigtem Widerspruch, in Höhe der busical tatsächlich entstandenen Bankgebühren und Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Anwender unbenommen.

(5) Der Anwender kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Einwendungen gegen eine Rechnung teilt der Anwender busical innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform mit. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 21 Zahlungsverzug

(1) Schlägt der Einzug fehl, versucht busical ihn erneut und fordert den Anwender per E-Mail zur Zahlung auf. Die Aufforderung setzt eine Nachfrist von 14 Tagen und weist auf die Folge nach Absatz 2 hin.

(2) Verstreicht die Nachfrist fruchtlos, stellt busical den Zugang bis zum Ausgleich der offenen Beträge auf den Umfang des kostenlosen Tarifs um. Die Daten des Anwenders bleiben erhalten; nach Zahlungseingang gilt wieder der gebuchte Tarif. Für Kategorien, Benutzer und Funktionen über dem Umfang des kostenlosen Tarifs gilt in dieser Zeit § 6 Abs. 4 Satz 6 entsprechend.

(3) Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung für die laufende Laufzeit bleibt von der Umstellung unberührt. Verzugszinsen und weitere Verzugsfolgen richten sich nach dem Gesetz (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 24) bleibt unberührt.

§ 22 Preisänderungen

(1) busical kann die Preisliste mit Wirkung für bestehende Verträge anpassen, wenn sich die Kosten der Leistung ändern, insbesondere für Betrieb und Hosting, Zahlungsabwicklung, Lizenzen und Schnittstellen Dritter, Personal oder gesetzliche Abgaben. Die Anpassung steht in einem angemessenen Verhältnis zur Kostenänderung und gleicht nur diese aus; sie dient nicht der Erhöhung des Gewinns. Kostensenkungen gibt busical in gleicher Weise weiter.

(2) busical kündigt die Anpassung in Textform an die im Aktionspiloten hinterlegte E-Mail-Adresse an. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, den Zeitpunkt, ab dem er gilt, und das Kündigungsrecht nach Absatz 4.

(3) Der neue Preis gilt ab dem Beginn der ersten Laufzeit, bei der zwischen dem Zugang der Ankündigung und dem Ende der Kündigungsfrist für die vorangehende Laufzeit mindestens 30 Tage liegen. Bei monatlicher Zahlweise gilt er damit frühestens ab dem zweiten Monatsbeginn nach dem Zugang, bei jährlicher frühestens ab der nächsten Verlängerung, bei der die Kündigungsfrist noch mindestens 30 Tage nach dem Zugang endet.

(4) Der Anwender kann den Vertrag bis zum Ende dieser Kündigungsfrist ordentlich zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen. Vor dem Wirksamwerden des neuen Preises zahlt er den bisherigen Preis.

(5) busical kann einzelne Verträge von einer Anpassung ausnehmen; der bisherige Preis gilt dann weiter.

(6) Individualpreise sind von Anpassungen der Preisliste ausgenommen (§ 19 Abs. 3). Für Dauernachlässe gilt § 19 Abs. 2 Satz 2.

(7) Eine Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer gibt busical ohne Ankündigung nach Absatz 2 ab ihrem Wirksamwerden weiter; eine Senkung ebenso.

Teil E: Laufzeit und Beendigung

§ 23 Laufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigung

(1) Kostenloser Tarif. Der Vertrag über den kostenlosen Tarif läuft auf unbestimmte Zeit. Der Anwender kann ihn jederzeit beenden, indem er die Löschung seines Zugangs verlangt (§ 25 Abs. 3). busical kann ihn mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen; § 6 Abs. 2 bleibt unberührt.

(2) Monatliche Zahlweise. Die Laufzeit beträgt einen Monat und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Der Anwender kann jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

(3) Jährliche Zahlweise. Die Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Anwender nicht spätestens 30 Tage vor ihrem Ende kündigt. busical erinnert den Anwender etwa 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail an das Verlängerungsdatum, den dann geltenden Preis und die Frist. Die Verlängerung hängt nicht vom Zugang dieser Erinnerung ab.

(4) Form und Zeitpunkt. Der Anwender kündigt über die Kündigungsfunktion in der Anwendung (Einstellungen, Abrechnung) oder in Textform an die im Impressum von aktionspilot.com genannte Adresse. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei busical; bei Kündigung in der Anwendung der Zeitpunkt der dort angezeigten Bestätigung. Die Anwendung nennt vor der Bestätigung das Datum, zu dem der Vertrag endet. Geht eine Kündigung bei jährlicher Zahlweise nach Ablauf der Frist ein, wird sie zum Ende der nächsten Laufzeit wirksam; die Anwendung weist darauf hin. Eine Kündigung kann der Anwender bis zu ihrem Wirksamwerden in der Anwendung zurücknehmen.

(5) Kündigung durch busical. busical kann einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende einer Laufzeit ordentlich kündigen.

(6) Eine ordentliche Kündigung wird stets zum Ende einer Laufzeit wirksam. Bereits gezahlte Vergütung für die laufende Laufzeit wird nicht anteilig erstattet.

§ 24 Außerordentliche Kündigung

(1) Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt.

(2) Ein wichtiger Grund liegt für busical insbesondere vor, wenn der Anwender

  1. trotz Mahnung und Nachfrist nach § 21 mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen oder einem Jahresbetrag in Verzug ist,
  2. schwerwiegend oder trotz Abmahnung wiederholt gegen § 16 verstößt,
  3. sich als Verbraucher erweist oder seine Angaben zur Unternehmereigenschaft unzutreffend waren.

(3) Ein wichtiger Grund liegt für den Anwender insbesondere vor, wenn busical die Anwendung dauerhaft einstellt oder wiederholt wesentliche Pflichten verletzt und trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht abhilft.

(4) Kündigt busical aus wichtigem Grund, den der Anwender zu vertreten hat, bleibt der Anspruch auf die Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

(5) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 25 Folgen der Beendigung, Daten, inaktive Zugänge

(1) Endet ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Tarif, läuft der Zugang im kostenlosen Tarif weiter. Die Daten des Anwenders bleiben erhalten; er kann sie jederzeit in der Anwendung exportieren (§ 13 Abs. 2). Für Kategorien, Benutzer und Funktionen über dem Umfang des kostenlosen Tarifs gilt § 6 Abs. 4 Satz 6 entsprechend.

(2) Übertragene Preise und Restriktionen bleiben im Hotelverwaltungssystem bestehen; der Aktionspilot setzt sie bei Vertragsende nicht zurück. Der Anwender entscheidet, ob und wie er sie ändert. Aktive Regeln werden mit dem Ende des Tarifs, der sie umfasst, nicht weiter ausgeführt.

(3) Der Anwender kann jederzeit verlangen, dass sein Zugang und seine Daten gelöscht werden. busical löscht sie innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Verlangens, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Rechnungsdaten bleiben für die Dauer der Aufbewahrungspflichten gespeichert. Mit der Löschung endet der Vertrag über den kostenlosen Tarif. Ein laufender kostenpflichtiger Vertrag endet zum Ende seiner Laufzeit; bis dahin bleibt der Zugang bestehen, sofern der Anwender nicht ausdrücklich die vorzeitige Löschung verlangt.

(4) busical kann einen Zugang, an dem sich seit zwölf Monaten kein Benutzer angemeldet hat und für den kein kostenpflichtiger Vertrag besteht, löschen. busical kündigt die Löschung per E-Mail an die hinterlegte Adresse mit einer Frist von 30 Tagen an. Meldet sich ein Benutzer innerhalb der Frist an, unterbleibt die Löschung.

(5) Nach der Löschung des Zugangs entfernt der Anwender die Einbettung der Gästeseite von seiner Website. Eine Gästeseite eines gelöschten Zugangs zeigt keine Angebote mehr.

(6) Für die Herausgabe und Löschung personenbezogener Daten gilt ergänzend § 10 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

Teil F: Gewährleistung, Haftung, Datenschutz, Vertraulichkeit

§ 26 Mängel

(1) busical erhält den Aktionspiloten während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und beseitigt Mängel in angemessener Zeit. Der Anwender meldet Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung über die in der Anwendung oder unter aktionspilot.com genannten Wege.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von busical für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit begründen keine Mängelrechte. Das Recht zur Minderung kann der Anwender nur geltend machen, indem er die zu viel gezahlte Vergütung zurückfordert; er ist nicht berechtigt, die Vergütung eigenmächtig zu kürzen oder zurückzubehalten. § 20 Abs. 5 bleibt unberührt.

(4) Beim kostenlosen Tarif und in der Pro-Testphase stellt busical die Anwendung unentgeltlich bereit. busical haftet dort für Mängel nur, wenn sie arglistig verschwiegen wurden, und im Übrigen nach § 27 Abs. 5.

§ 27 Haftung

(1) busical haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
  4. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer von busical ausdrücklich in Textform übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von busical auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie ist in diesem Fall der Höhe nach je Vertragsjahr begrenzt auf die Nettovergütung, die der Anwender in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für den Aktionspiloten an busical gezahlt hat, mindestens jedoch auf 2.500 Euro.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von busical für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie, im Rahmen des Absatzes 2, für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Reputationsschäden, soweit sie nicht zum vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden gehören.

(4) busical haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass

  1. der Anwender fehlerhafte oder unvollständige Daten in der Anwendung oder im Hotelverwaltungssystem hinterlegt, eine Übertragung ohne Prüfung der Vorschau ausgelöst oder eine Regel aktiviert hat, deren Rahmen er nicht wollte,
  2. ein Drittsystem (§ 9) Daten falsch, unvollständig oder verspätet geliefert, übertragene Werte nicht oder anders als dokumentiert übernommen oder seine Schnittstelle geändert hat,
  3. der Anwender Hinweise der Anwendung nach § 14 Abs. 6 nicht beachtet hat,

es sei denn, busical hat den Schaden mitverursacht; dann gilt § 254 BGB.

(5) Beim kostenlosen Tarif und in der Pro-Testphase haftet busical nur nach Absatz 1 Nr. 1 bis 4; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dort ausgeschlossen.

(6) Die Haftung für Datenverlust ist der Höhe nach auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Anwender (§ 13 Abs. 2) angefallen wäre.

(7) Ansprüche des Anwenders auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(8) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von busical.

§ 28 Freistellung

Der Anwender stellt busical von Ansprüchen Dritter, einschließlich Gästen und Behörden, sowie von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die darauf beruhen, dass der Anwender Inhalte eingestellt hat, die Rechte Dritter verletzen, dass er gegen § 11 Abs. 2 und 3, § 15 oder § 16 verstoßen hat oder dass er Gästen gegenüber Pflichten verletzt hat, die ihn nach § 15 treffen. Das gilt nicht, soweit der Anwender den Verstoß nicht zu vertreten hat. busical informiert den Anwender unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit möglich, die Verteidigung.

§ 29 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Die Parteien halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.

(2) Soweit busical beim Betrieb des Aktionspiloten personenbezogene Daten im Auftrag des Anwenders verarbeitet, insbesondere Daten von Gästen und Interessenten (Radar), Daten, die beim Abruf aus dem Hotelverwaltungssystem übermittelt werden, und Daten der Benutzer, schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (nachfolgend „AVV“), der unter aktionspilot.com/agb in der bei Zustimmung gültigen Fassung bereitsteht. Der Anwender stimmt ihm bei der Registrierung zu; er ist Bestandteil dieses Vertrags. Die Fassung, der der Anwender zugestimmt hat, protokolliert busical.

(3) Welche Unterauftragsverarbeiter busical einsetzt, nennt die Anlage 2 des AVV; Änderungen richten sich nach § 6 AVV. Dazu gehören auch Dienste, die busical zur Verarbeitung von Inhalten einsetzt. busical setzt Dienste außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO ein.

(4) Die Verarbeitung der Daten des Anwenders selbst (Registrierung, Vertragsdaten, Rechnungsdaten, Nutzungsdaten der Anwendung) erfolgt durch busical als Verantwortlicher; Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung unter aktionspilot.com.

(5) Für die handels- und steuerrechtliche Aufbewahrung seiner Daten bleibt der Anwender selbst verantwortlich.

§ 30 Vertraulichkeit und Referenz

(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen und technischen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, insbesondere Preise, Auslastung und Sonderkonditionen, und schützen sie durch angemessene Maßnahmen. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG gilt sie zeitlich unbegrenzt.

(2) Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Angebote auf der Gästeseite sind ihrer Natur nach öffentlich.

(3) busical darf den Anwender als Referenz nennen, wenn der Anwender dem in Textform oder in der Anwendung zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 31 Höhere Gewalt

(1) Ist eine Partei durch höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Epidemien und Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, rechtmäßige Aussperrung, großflächige Energie- oder Netzausfälle sowie trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgte Cyberangriffe Dritter, an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ist sie für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von diesen Pflichten befreit. Die Zahlungspflicht entfällt für Zeiträume, in denen busical deshalb nicht leistet und die länger als sieben zusammenhängende Tage dauern, anteilig.

(2) Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

Teil G: Schlussbestimmungen

§ 32 Änderungen dieser AGB

(1) busical kann diese AGB mit Wirkung für bestehende Verträge ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine Änderung der technischen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, eine Weiterentwicklung der Anwendung nach § 7 oder eine Regelungslücke, und wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien für den Anwender zumutbar ist. Auf diesem Weg werden nicht geändert: der Leistungsgegenstand im Kern, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung sowie die Preise; für Preise gilt allein § 22.

(2) busical teilt eine Änderung dem Anwender mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit und hebt die wesentlichen Änderungen hervor. Daneben zeigt die Anwendung die neue Fassung bei der nächsten Anmeldung an und bittet um Zustimmung.

(3) Stimmt der Anwender in der Anwendung zu, gilt die neue Fassung ab der Zustimmung. Widerspricht der Anwender nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform und stimmt er auch nicht zu, gilt die Änderung als angenommen; busical weist in der Mitteilung gesondert auf die Widerspruchsfrist und diese Folge hin.

(4) Widerspricht der Anwender fristgerecht, gilt für ihn die bisherige Fassung weiter. busical kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Laufzeit kündigen, bei monatlicher Zahlweise und beim kostenlosen Tarif mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.

(5) Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Anwenders wirken oder rein redaktioneller Art sind, kann busical ohne das Verfahren nach Absatz 2 und 3 mit der Veröffentlichung vornehmen.

§ 33 Mitteilungen und Form

(1) Mitteilungen von busical an den Anwender erfolgen per E-Mail an die in der Anwendung hinterlegte Adresse oder in der Anwendung selbst. Mitteilungen des Anwenders an busical erfolgen über die in der Anwendung oder im Impressum von aktionspilot.com genannten Wege.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Formerfordernisses. Vorrangige gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.

§ 34 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ist der Anwender Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von busical in Wangen im Allgäu. busical bleibt berechtigt, den Anwender an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 35 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

§ 36 Übergang von früheren Fassungen

(1) Diese Fassung ersetzt für den Aktionspiloten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der busical AI GmbH in der Fassung 1.1 (Stand September 2026) einschließlich deren Teil 6 sowie die Fassung 1.0 (Stand Januar 2025).

(2) Für Verträge über den Aktionspiloten, die vor Geltung dieser Fassung geschlossen wurden, gilt sie ab der Zustimmung des Anwenders in der Anwendung oder ab ihrem Wirksamwerden nach § 32. Bis dahin gilt die Fassung fort, der der Anwender zuletzt zugestimmt hat.

(3) Rechte, die der Anwender unter der bisherigen Fassung erworben hat, insbesondere ein Individualpreis, ein Dauernachlass oder ein Bestandspreis nach § 22 Abs. 5, bleiben bestehen.

Wangen im Allgäu, Oktober 2026
busical AI GmbH

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